Wie werde ich Berufsbetreuer*in?

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Jannis G.
5 Minuten Lesezeit
Wie werde ich Berufsbetreuer

Der Beruf des gesetzlichen Betreuers ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die dazu dient, Menschen in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten. Doch welche Schritte sind erforderlich, um diesen Beruf auszuüben?

Benötige ich eine spezielle Ausbildung oder ein Studium?

Eine spezifische Ausbildung oder ein Studium sind nicht verpflichtend, um sich als Berufsbetreuer zu qualifizieren. Eine Ausbildung oder ein Studium helfen dir jedoch dabei, eine höhere Vergütungsstufe zu erlangen (erfahre mehr zum Thema Vergütung) und dir relevantes Wissen anzueignen. Es ist also durchaus hilfreich, wenn du über eine soziale oder rechtliche Grundausbildung verfügst. 

Ein Studium oder eine Ausbildung kann dir ebenfalls als Sachkundenachweis für die Registrierung dienen, sofern der Lehrgang anerkannt wurde. Informiere dich am besten bei der Hochschule oder dem ausbildenden Institut, ob der Lehrgang eine Anerkennung gemäß BtRegV §5 besitzt.

Die Möglichkeiten zum Einstieg sind vielfältig

Berufsbetreuer*innen haben häufig unterschiedliche Hintergründe vorzuweisen. So kann es sein, dass man durch das Studium oder eine verwandte sozialpädagogische Ausbildung direkt als selbständiger Berufsbetreuer in den Job einsteigt. In diesem Fall dient die örtliche Betreuungsbehörde als erste Anlaufstelle.

Andere Betreuer*innen haben zuvor einige Jahre als ehrenamtliche Betreuer*innen praktische Erfahrungen im Beruf sammeln dürfen. Insbesondere Quereinsteiger können sich über das Ehrenamt und einem entsprechenden Zertifikatslehrgang die notwendigen Fachkenntnisse aneignen.

Wer vom Netzwerk und der Erfahrung eines Betreuungsvereins profitieren möchte und keine Möglichkeit hat, zunächst ein Ehrenamt auszuüben, wählt in der Regel den Einstieg als Vereinsbetreuer. Hierbei wirst du direkt vom Betreuungsverein als Mitarbeiter eingestellt und profitierst neben dem Netzwerk und der reichlichen Erfahrung eines Betreuungsvereins von einem festen Arbeitsumfeld.

Registrierung als rechtlicher Betreuer

Um als Betreuer*in tätig zu werden, musst Du dich bei der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) registrieren lassen. Die Registrierung stellt sicher, dass alle Berufsbetreuer in Deutschland die notwendigen Qualifikationen und Voraussetzungen erfüllen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können. 

Für eine erfolgreiche Registrierung musst du folgende Nachweise für die persönliche und fachliche Eignung einreichen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
  • Erklärung ob in den letzten 3 Jahren ein Antrag auf Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt oder zurückgenommen wurde
  • Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über den Erwerb der Sachkunde (Sachkundenachweis)

Der Sachkundenachweis für Betreuer*innen

Der Sachkundenachweis ist einer der Grundvoraussetzungen damit du dich als Berufsbetreuer*in registrieren lassen kannst. Damit wird sichergestellt, dass Betreuer*innen über genug Fachkenntnisse verfügen, um als Betreuer arbeiten zu können. Die Sachkunde kannst du grundsätzlich über verschiedene Wege nachweisen.

  • Spezielles Studium bzw. Ausbildung oder Weiterbildung (§ 5 BtRegV): Abschluss eines spezifischen Studiengangs bzw. Aus- und Weiterbildungslehrgangs von einer Hochschule, welche von den Landesbehörden für die Sachkunde anerkannt wurde.
  • Sachkundelehrgang (§ 6 BtRegV): Abschluss eines anerkannten Sachkundelehrgangs.
  • Anderweitige Anerkennung durch gleichwertigen Abschluss (§ 7 BtRegV): Abschluss eines gleichwertigen Studiengangs oder Ausbildungs- bzw. Weiterbildungslehrgangs, welcher nicht anerkannt wurde, jedoch die erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Ein abgeschlossenes Jurastudium sowie ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit werden in der Regel als Nachweis für die Sachkunde akzeptiert, wobei einzelne Module ggf. in einem Sachkundelehrgang nachgeholt werden müssen oder durch praktische Erfahrung (z.B. Ehrenamt) separat nachgewiesen werden müssen. Mehrjährige praktische Erfahrung als ehrenamtlicher Betreuer kann ebenfalls als gleichwertiger Nachweis für eine Sachkunde anerkannt werden. Dies muss jedoch im Einzelfall entschieden werden.

Fazit

In einer Gesellschaft, in der die Zahl der Menschen mit altersbedingten Krankheiten und anderen Beeinträchtigungen zunimmt, wird die Nachfrage nach qualifizierten Betreuern voraussichtlich weiter steigen. Verschiedene Wege führen in diesen Beruf, sei es durch ein Studium, eine Ausbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder den Einstieg über Betreuungsvereine. Ein klarer Nachweis der Sachkunde und eine Registrierung bei der Betreuungsbehörde sind essenziell, um die berufliche Qualität und das Vertrauen in die Tätigkeit zu gewährleisten.

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