Eine angemessene Vergütung bildet das Fundament für qualitativ hochwertige Betreuungsarbeit. Sie ermöglicht es Gesetzlichen Betreuern, ihre Aufgaben professionell auszuführen und den betreuten Personen bestmögliche Unterstützung zu bieten. Doch wie viel verdienen Berufsbetreuer eigentlich?
Wichtiger Hinweis: Update vom 23.September 2024:
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im September 2024 eine Anpassung der Vergütungen und Vergütungslogik für das Jahr 2026 beschlossen, welche wir in einem aktuellen Artikel näher unter die Lupe genommen haben. Den neuen Artikel zur Gesetzesänderung findest du unter "Geplante Änderungen in der Betreuervergütung"
Die Vergütung von Berufsbetreuern ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Pauschalvergütung gemäß VBVG (dem Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern). Demnach erhält ein Berufsbetreuer eine monatliche Fallpauschale pro betreuter Person, die zwischen 62€ und 486€ liegt.
Die breite Spanne in der Vergütung resultiert aus den verschiedenen Kriterien, die als Berechnungsgrundlage dienen:
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Die Höhe der Vergütung richtet sich zunächst nach der Vergütungsstufe des Betreuers, die in die Stufen A bis C unterteilt ist. Mit steigender Erfahrung und Qualifikation kann ein Betreuer höhere Fallpauschalen beanspruchen. Die Vergütungsstufe A (ohne Ausbildung) beinhaltet die niedrigsten Pauschalsätze, während die Vergütungsstufe C (mit Studium) die höchste Vergütung verspricht. Laut einer Studie(1) aus dem Jahre 2016 sind 63% der rechtlichen Betreuer in Stufe C eingeteilt, 31% in Stufe B und lediglich 5% haben die Stufe A.
Es wird davon ausgegangen, dass der Betreuungsaufwand mit der Zeit abnimmt, daher werden die Vergütungssätze entsprechend der Betreuungsdauer reduziert. Beispielsweise fällt die Vergütung in den ersten 3 Monaten seit Beginn der Betreuung vergleichsweise hoch aus, während sie ab dem 25. Monat nur noch geringfügig ausfällt.
Der Aufenthaltsort der betreuten Person spielt ebenfalls eine Rolle bei der Bestimmung der Fallpauschale. Ein rechtlicher Betreuer erhält eine höhere Fallpauschale für Personen, die nicht in einer stationären Einrichtung oder einer gleichwertigen ambulanten Wohnform untergebracht sind. Es wird davon ausgegangen, dass eine Wohnform mit "Rund-um-die-Uhr-Versorgung" durch professionelle Betreuungs- und Pflegekräfte weniger Betreuungsaufwand erfordert.
Schließlich wird der Vermögensstatus der betreuten Person berücksichtigt. Höhere Pauschalsätze gelten, wenn die betreute Person "nicht mittellos" ist und selbst für die Vergütung des Betreuers aufkommen kann. Dies ist der Fall, wenn die betreute Person ein Geldvermögen von über 10.000€ besitzt. Wenn das Geldvermögen unter dieser Grenze fällt, wird die betreute Person als "mittellos" eingestuft und die Betreuerin erhält ihre Vergütung aus der Staatskasse.
Bei Betreuten mit besonders hohem Geldvermögen (über 100.000€) kann eine zusätzliche monatliche Pauschale in Höhe von 30 Euro anfallen. Diese Pauschale wird ebenfalls gewährt, wenn die betreute Person eine Immobilie besitzt, die weder von ihr selbst noch von ihrem Ehegatten genutzt wird, oder wenn die Person ein Erwerbsgeschäft betreibt.
Wenn ein Wechsel von einem ehrenamtlichen zu einem beruflichen Betreuer stattfindet, ist der berufliche Betreuer mit einer einmaligen Pauschale in Höhe von 200 Euro zu vergüten. Wenn ein Betreuer die Betreuung an ein Ehrenamt übergibt, wird der Betreuer mit einer einmaligen Pauschale in Höhe des 1,5-fachen der zum Zeitpunkt des Betreuerwechsels zu vergütenden Fallpauschale entlohnt.
Der rapide Preisanstieg der letzten Jahre hat auch Berufsbetreuer und Betreuungsvereine getroffen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Sonderzahlung für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025 beschlossen. Die Sonderzahlung beträgt 7,50 Euro pro Kalendermonat und pro geführter Betreuung.
Die durchschnittliche Gesamtvergütung eines Berufsbetreuers hängt von vielen Faktoren ab, auf die der Betreuer nicht immer Einfluss hat. Ein Aspekt, den der Betreuer jedoch beeinflussen kann, ist die Anzahl der Betreuungen, die er oder sie führt.
Laut einer Studie des Justizministeriums arbeitet die Hälfte der Berufsbetreuer über 40 Stunden pro Woche und betreut im Schnitt 48 Personen. Ein Berufsbetreuer in der höchsten Vergütungsstufe C könnte in diesem Fall ein Bruttoumsatz von über 6.982€ pro Monat erzielen (Anmerkung: die Zahlen stammen aus dem Jahre 2018. Zwischenzeitlich wurde die Vergütungshöhe angepasst). Aus vielerlei Gesprächen mit Berufsbetreuern stellen wir jedoch fest, dass eine entsprechende Anzahl an Betreuungen auch mit erhöhten Kosten für Software, Büroausstattung und Personal einhergeht.
Vergleichsweise niedrig fällt die Vergütung aus, wenn der Betreuer in Stufe A eingruppiert ist und im Schnitt "nur" 38 Betreuungen führt. In diesem Fall kann ein Berufsbetreuer mit einem Bruttomonatsgehalt von über 3.392€ rechnen. Es ist jedoch auch hier anzumerken, dass 38 Betreuungen mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden sind. Eine gute Struktur sowie die Nutzung moderner Software können helfen, gewisse Aufgaben zu automatisieren und die Aufgabenlast zu minimieren. Viele BetreuerInnen greifen daher ab einer entsprechenden Zahl von Betreuungen auf die Unterstützung von Mini-Jobbern oder Teilzeitkräften zurück.
Quelle: Qualität in der rechtlichen Betreuuung, BMJV (2018)
Berufsbetreuer tragen eine enorme Verantwortung für ihre betreuten Personen und deren Angelegenheiten. Sie unterstützen nicht nur bei alltäglichen Aufgaben, sondern treffen auch wichtige Entscheidungen im Sinne der Betreuten. Sie leisten somit einen wertvollen bedeutenden Beitrag zur Unterstützung und Begleitung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen.
Es ist daher nur folgerichtig, dass Berufsbetreuer für ihre wertvolle Arbeit angemessen entlohnt werden.
Bei entsprechender Qualifikation und hohem Arbeitsaufwand kann ein Berufsbetreuer durchaus ein attraktives Gehaltsniveau erreichen.
Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass eine hohe Anzahl an Betreuungen auch mit einer hohen Arbeitsbelastung einhergeht. Auch höhere Kosten durch Räumlichkeiten, Büromaterial und Mitarbeiter müssen mit einer steigenden Zahl an Betreuten berücksichtigt werden.
Quellen:
(1) Studie Qualität in der rechtlichen Betreuung, BMJ (2018)
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